Die Bemessung der Grundsteuer erfolgt von der Steuerverwaltung (Administration des Contributions Directes) und wird zur Steuereinziehung an die Gemeindeverwaltung übermittelt.
Es wird empfohlen, sich bei jedweder Änderung direkt an die Steuerverwaltung (Administration des Contributions Directes) zu wenden, die allein dafür zuständig ist, Änderungen vorzunehmen.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass ein Eigentümer, der am 1. Januar eines zu besteuernden Jahres im Besitz eines Grundeigentums ist, während des gesamten Jahres dafür seuerpflichtig bleibt.