Edy Mertens
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ËBL |
Guy Henckes |
ËBL |
Carlo Schroeder |
ËBL |
Sonja Siebenaller-Aubart |
ËBL |
André Dumont |
OLÉ |
Mario Glod |
OLÉ |
Mike Heck |
ËBL |
Tania Isabel Lopes |
OLÉ
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Elisabeth Reuter ép. Kessler |
ËBL
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Jimmy Schmitz |
ËBL
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De Dood Joé |
ËBL
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Der Gemeinderat wird von den Einwohnern der Gemeinde für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt.
Die Wahlen finden nach dem Verhältniswahlrecht statt, d. h., die Ratsmitglieder werden über eine Listenwahl gewählt, bei der die Verteilung der Sitze auf die verschiedenen Listen proportional zur Anzahl der jeweiligen erhaltenen Wahlstimmen erfolgt.
Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder hängt von der Anzahl der Einwohner ab (11 Ratsmitglieder seit dem 08. Oktober 2017).
Der Gemeinderat versammelt sich mindestens alle drei Monate sowie je nach den Anforderungen des ihm anvertrauten Aufgabenbereichs. Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich, sofern das Gesetz nicht anderweitig entscheidet.
Damit der Gemeinderat eine Entscheidung treffen kann, müssen mindestens 50 % der jeweiligen Mitglieder anwesend sein.
Die Entscheidungen des Gemeinderats werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit wird der betreffende Sachverhalt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung mitaufgenommen. Sollte in dieser Sitzung immer noch keine Mehrheit erzielt werden, gibt die Stimme des Bürgermeisters oder dessen Vertreters den Ausschlag.
Den Ratsmitgliedern steht es frei, ihre Stimme abzugeben oder sich der Stimme zu enthalten.
Bei Wahlen bezüglich der Gemeindemitarbeiter, wie z. B. der Aufstellung von Kandidaten, Einstellungen oder bei Amtsniederlegungen findet eine geheime Abstimmung statt.
Der Gemeinderat kann eine beratende Kommission einsetzen, die rein beratend tätig ist und Stellungnahmen anfertigt.
Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates
Der Gemeinderat überwacht den Magistrat, trifft Entscheidungen hinsichtlich aller Angelegenheiten von kommunalem Interesse und bezieht jedes Mal Stellung, wenn die Gesetze, Verordnungen oder Aufsichtsbehörden dies erfordern.
Er erstellt die Gemeindeverordnungen, trifft Entscheidungen über alle Belange des Gemeindeeigentums, veranschlagt das Budget, genehmigt die Haushaltsabschlüsse, beschließt die Steuern und Gemeindesteuern, ernennt die Beamten und Gemeindemitarbeiter.
Der Gemeinderat kann sich dazu entschließen, einem kommunalen Zweckverband beizutreten. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von zwei oder mehr Kommunen im Hinblick auf ein interkommunales gemeinnütziges Projekt.