Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium ist das alltägliche Exekutiv- und Verwaltungsorgan der Gemeinde.
Es übt nicht nur rein kommunale Aufgaben aus, sondern funktioniert auch in einigen Fällen als Organ der Zentralregierung. Als solches ist das Schöffenkollegium dafür zuständig, auf dem Gebiet der Gemeinde die Ausführung der Gesetze und der polizeilichen Vorschriften unter der Aufsicht des Bezirkskommissar auszuführen.
Die Bürgermeister werden vom Großherzog ernannt und entlassen. Die Schöffen der Städte werden vom Großherzog ernannt und jene der anderen Gemeinden vom Innenminister.
Als Organ auf Gemeindeebene ist das Bürgermeister- und Schöffenkollegium unter anderem für die Veröffentlichung und Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderates, für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinde, die Ausübung der ländlichen Polizei, die Verwaltung von Gemeindearbeiten, usw., zuständig.